Mitarbeiterinformation zur Betrieblichen Krankenversicherung
Ab dem 01.01.2021 vereinbaren wir für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die betriebliche Krankenzusatzversicherung der UKV mit den unten aufgeführten Leistungen.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
- Ergänzung der gesetzlichen Leistungen
- Finanzierung durch den Arbeitgeber
- Verzicht auf die Gesundheitsprüfung
- keine Wartezeiten
- sofort erlebbarer Nutzen
- vertraglich geregelte Leistungen
- Mitversicherung der Familienangehörigen möglich
- individuelle Höherversicherung möglich
- Fortführung bei eigener Beitragszahlung möglich
BKV Basis inkl. Vorsorge Plus
Welche Leistungen sind in der Zusatzversicherung enthalten?
40% von max. 7.500€ Rechnungsbetrag (d.h. max. Erstattung: 3.000€), darüber hinaus 20% bis zum Gesamtrechnungsbetrag von 15.000€ (d.h. max. weitere Erstattung 1.500€) in 4 Kalenderjahren für
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Kunststofffüllungen
- Inlays und Onlays
- Implantate (max. 6 pro Kiefer einschließlich bereits vorhandener)
- funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen, soweit für Zahnersatz und Implantate erforderlich
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis
- zusätzlich 100€ je Inlay und Onlay
100% der Kosten bis zu insgesamt 500€ pro Kalenderjahr für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten durch Ärzte
100% der Kosten aus privatem Anlass bis zu insgesamt 300€ in 2 Kalenderjahren für Impfungen für das Inland, alle Reiseschutzimpfungen sowie Malariaprophylaxe
100% der Kosten bis zu insgesamt 100€ in 2 Kalenderjahren
100% der Kosten bis 155€ in 3 Kalenderjahren für Brillen und Kontaktlinsen sowie deren Reparaturen
100% der Kosten auf allen privaten und dienstlichen Reisen bis zu je 2 Monaten
50% von max. 1.500€ Rechnungsbetrag innerhalb eines Kalenderjahres (d.h. max. Erstattung: 750€) für
- wissenschaftlich anerkannte Behandlungen (nach GebüH, außer Psychotherapie) durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren, einschl. schriftlich verordneter oder verbrauchter Arznei- und Verbandmittel
- qualifizierte osteopathische Behandlungen
100% der Kosten bis zu 1.500€ in der Vertragslaufzeit im ersten Jahr höhstens 200€, in den ersten beiden Jahren zusammen höhstens 500€
80% der Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von 1000€ nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (d.h. max. Erstattung 800€) in 5 Kalenderjahren für ärtzlich verordnete Hörhilfen und Reparaturen